Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: C-400/00
    • Mitgliedstaat: Europäischen Union
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Club-Tour, Viagens e Turismo SA v Alberto Carlos Lobo Gonçalves Garrido, and Club Med Viagens Ldª
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 30/04/2002
    • Gericht: European Court of Justice
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 2, 1.
  • Leitsatz
    1. Der Begriff "Pauschalreise" in Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen ist dahin auszulegen, dass er Reisen einschließt, die von einem Reisebüro auf Wunsch und nach den Vorgaben eines Verbrauchers oder einer beschränkten Verbrauchergruppe organisiert werden.
    2. Der in Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 90/314 verwendete Begriff "im Voraus festgelegte Verbindung" ist dahin auszulegen, dass er Verbindungen von touristischen Dienstleistungen einschließt, die in dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem der Vertrag zwischen dem Reisebüro und dem Verbraucher geschlossen wird.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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